Gefälle-Rechner — Gefälle % zu Winkel

Gefälle in Prozent in Grad umrechnen, Winkel in Gefälle, und Steigungsverhältnis. Höhenunterschied für beliebige Horizontaldistanz berechnen.

Gefälle- und Neigungsrechner – Leitfaden

Der Gefälle- und Neigungsrechner rechnet zwischen den drei Arten um, wie eine Neigung auf Bauzeichnungen ausgedrückt wird: Gefälle als Prozentsatz, Winkel in Grad und das Verhältnis von Steigung zu Lauf. Wähle den Eingabemodus, der zu deinen Ausgangsdaten passt. Im Gefällemodus gibst du den Prozentsatz aus einem Tiefbauplan ein (zum Beispiel ein 6 % Grenzwert für eine barrierefreie Rampe oder ein 2 % Mindestentwässerungsgefälle). Im Winkelmodus gibst du die Grad ein, die ein Vermesser oder Neigungsmesser meldet. Im Verhältnismodus gibst du eine gemessene Steigung und einen Lauf ein – die senkrechte Höhenänderung über eine waagerechte Strecke, beide in derselben Einheit. Optional gibst du eine waagerechte Lauflänge ein, und das Tool gibt die gesamte senkrechte Steigung über diese Strecke zurück, also genau das, was du beim Anlegen einer Einfahrt, einer Entwässerungsmulde, einer Rollstuhlrampe, eines Daches oder einer Stützmauer brauchst. Miss den Lauf waagerecht (in der Waage), nicht entlang der geneigten Fläche – ein den Hang hinab gezogenes Maßband überschätzt den Lauf und unterschätzt das Gefälle. Nutze für Feldmessungen eine Schlauchwaage, einen Laser oder eine Smartphone-Wasserwaage an einer bekannten waagerechten Referenz.

Das Gefälle in Prozent entspricht tan(Winkel) x 100, also ist der Winkel = Arkustangens(Gefälle ÷ 100). Das Verhältnis 1:N bedeutet eine Einheit Steigung je N Einheiten Lauf, wobei N = 100 ÷ Gefälle%. Steigung pro Fuß Lauf = (Gefälle% ÷ 100) x 12 Zoll. Rechenbeispiel: Eine Einfahrt muss über einen waagerechten Lauf von 50 Fuß um 3 Fuß abfallen. Gefälle = Steigung ÷ Lauf x 100 = 3 ÷ 50 x 100 = 6 %. Winkel = arctan(0,06) = 3,43°. Verhältnis = 1:(100 ÷ 6) = 1:16,7. Steigung pro Fuß = 0,06 x 12 = 0,72 Zoll pro Fuß. Gegenprobe: ein Gefälle von 33 % (steil) ist arctan(0,33) = 18,3°, Verhältnis 1:3,03, also etwa 4 Zoll Steigung pro Fuß. Beachte, dass Gefälle und Winkel nicht linear zueinander sind – ein Gefälle von 100 % sind 45°, nicht 90 % der Senkrechten –, mittle daher niemals Prozentsätze, um einen Winkel zu finden.

Der häufigste Fehler ist, den Lauf entlang der Neigung statt waagerecht zu messen; an steilem Gelände kann das die scheinbare Länge um 5–15 % aufblähen und jede nachgelagerte Menge verfälschen. Zur Entwässerung brauchen befestigte Oberflächen typischerweise ein Mindestgefälle von 1–2 % von Gebäuden weg, damit Wasser abläuft statt zu stehen. Für Barrierefreiheit begrenzen die bundesweiten ADA-Standards und IBC/ANSI A117.1 die Längsneigung von Fußgängerrampen auf 1:12 (8,33 %) bei einer maximalen Querneigung von 1:48 (2,08 %); ein Überschreiten hebt die Konformität auf. Erdbau-Abtrag- und Auftragböschungen werden oft als Verhältnisse angegeben (2:1, 3:1), wobei die erste Zahl die waagerechte ist – lies die Konvention deines Plans sorgfältig, da die Reihenfolge des Verhältnisses zwischen Entwässerung (Lauf:Steigung) und Standsicherheit (waagerecht:senkrecht) umgekehrt ist. Die Dachneigung nutzt Steigung-pro-12-Lauf (eine 4:12-Neigung ≈ 18,4° ≈ 33 % Gefälle). Prüfe das Feldgefälle stets gegen einen Höhenfestpunkt und runde konservativ in Richtung des steileren Entwässerungsgefälles und der flacheren Rampenneigung, um innerhalb der Normtoleranzen zu bleiben.